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   VG München, 05.06.2012 - M 23 K 11.30263   

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VG München, 05.06.2012 - M 23 K 11.30263 (https://dejure.org/2012,46209)
VG München, Entscheidung vom 05.06.2012 - M 23 K 11.30263 (https://dejure.org/2012,46209)
VG München, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - M 23 K 11.30263 (https://dejure.org/2012,46209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Minderjähriger; Provinz Paktia

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG München, 05.06.2012 - M 23 K 11.30263
    Möglich sind aber auch solche persönlichen Umstände, aufgrund derer er als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht bereits die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (BVerwG vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 377).

    Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG vom 27.4.2010 a.a.O.).

    Insoweit können auch die für die Feststellung einer Gruppenverfolgung im Bereich des Flüchtlingsrechts entwickelten Kriterien entsprechend herangezogen werden (BVerwG vom 27.4.2010 a.a.O.).

    Eine Individualisierung tritt auch nicht ausnahmsweise durch eine außergewöhnliche Situation in der Herkunftsprovinz des Klägers ein, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet wäre, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG vom 27.4.2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG München, 05.06.2012 - M 23 K 11.30263
    Die Verwaltungsgerichte haben diese Aufgaben- und Verantwortungszuweisung des parlamentarischen Gesetzgebers zu respektieren (BVerwG vom 12.7.2001 BVerwGE 114, 379).

    Dies ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. insbesondere BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; vom 8.4.2002 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59).

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG München, 05.06.2012 - M 23 K 11.30263
    Allgemeine Gefahren im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG können auch dann nicht als Abschiebungsverbot unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG vom 8.12.1998 BVerwGE 108, 77).

    Dies ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. insbesondere BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; vom 8.4.2002 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG München, 05.06.2012 - M 23 K 11.30263
    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188).

    Eine Individualisierung der allgemeinen Gefahr kann aber auch dann, wenn individuelle gefahrerhöhende Umstände fehlen, ausnahmsweise bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188).

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG München, 05.06.2012 - M 23 K 11.30263
    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. zuletzt BVerwG vom 29.6.2010 NVwZ 2011, 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2012 - A 11 S 3392/11

    Zum Abschiebungsschutz für unbegleitete afghanische Kinder und Jugendliche

    Auszug aus VG München, 05.06.2012 - M 23 K 11.30263
    Gemessen an diesen Grundsätzen besteht daher für den Kläger kein einer Erlasslage vergleichbarer wirksamer Schutz vor Abschiebung (so auch VGH BW vom 27.4.2012 Az.: A 11 S 3392/11 - juris).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VG München, 05.06.2012 - M 23 K 11.30263
    Die Bezeichnung des Zielstaats in der Abschiebungsandrohung erweist sich im Hinblick auf § 59 Abs. 3 Satz 2 AufenthG als rechtswidrig (vgl. BVerwG vom 11.9.2007 Az: 10 C 17/07 - juris) und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

    Auszug aus VG München, 05.06.2012 - M 23 K 11.30263
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 1 VwGO und berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostenteilung in Asylverfahren (vgl. z.B. Beschluss vom 29.6.2009 Az: 10 B 60/08 - juris).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG München, 05.06.2012 - M 23 K 11.30263
    Dies ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. insbesondere BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; vom 8.4.2002 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG München, 05.06.2012 - M 23 K 11.30263
    Dies ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. insbesondere BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; vom 8.4.2002 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59).
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 13a B 11.30276

    Rückkehrgefährdung alleinstehender afghanischer Männer; hier: Provinz Ghazni

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

  • VGH Hessen, 25.08.2011 - 8 A 1659/10

    Bewaffneter Konflikt in der Provinz Paktia/Afghanistan

  • VGH Bayern, 01.08.2011 - 13a ZB 10.30262

    Asylrecht Afghanistan; interner bewaffneter Konflikt; individuelle Gefahr für

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